Deckungsrückstellung

Deckungsrückstellung
versicherungsmathematisch berechnete Position auf der Passivseite der Versicherungsbilanz als Ausweis der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern auf künftige Versicherungsleistungen. Besondere Bedeutung in der  Lebensversicherung und  Krankenversicherung, aber auch in der  Unfallversicherung und  Haftpflichtversicherung. Grundlage ist die Netto-Deckungsrückstellung, die sich aus dem  Barwert der künftigen Versicherungsleistungen abzüglich des Barwertes der künftigen Nettoprämien ergibt. Die Barwerte werden auf der Basis eines per Rechtsverordnung festgelegten Höchstrechnungszinses und von  Sterbetafeln und anderen jeweils benötigten Wahrscheinlichkeiten berechnet.
- a) In der Lebens- und Krankenversicherung ist dieser Nettobetrag noch um die von den Versicherungsnehmern noch nicht getilgten rechnungsmäßigen Abschlusskosten nach dem Verfahren der  Zillmerung gekürzt (gezillmerte Deckungsrückstellung). Entsteht dadurch ein Negativbetrag, so ist er gesondert zu aktivieren.
- b) In der Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie der Lebensversicherung sind Rentendeckungsrückstellungen zu bilanzieren, wenn die zu erbringende Versicherungsleistung in einer Rentenzahlung besteht.
- c) Die zum Schluss des Geschäftsjahres berechnete und in die Bilanz einzustellende D. wird als Bilanz-Deckungsrückstellung bezeichnet.
- d) Zur Sicherstellung der in der D. verkörperten Ansprüche ist ein gesondert verwaltetes Vermögen ( Deckungsstock) zu bilden.
- Vgl. auch  Deckungskapital.

Lexikon der Economics. 2013.

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