- Deckungsrückstellung
- versicherungsmathematisch berechnete Position auf der Passivseite der Versicherungsbilanz als Ausweis der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern auf künftige Versicherungsleistungen. Besondere Bedeutung in der ⇡ Lebensversicherung und ⇡ Krankenversicherung, aber auch in der ⇡ Unfallversicherung und ⇡ Haftpflichtversicherung. Grundlage ist die Netto-Deckungsrückstellung, die sich aus dem ⇡ Barwert der künftigen Versicherungsleistungen abzüglich des Barwertes der künftigen Nettoprämien ergibt. Die Barwerte werden auf der Basis eines per Rechtsverordnung festgelegten Höchstrechnungszinses und von ⇡ Sterbetafeln und anderen jeweils benötigten Wahrscheinlichkeiten berechnet.- a) In der Lebens- und Krankenversicherung ist dieser Nettobetrag noch um die von den Versicherungsnehmern noch nicht getilgten rechnungsmäßigen Abschlusskosten nach dem Verfahren der ⇡ Zillmerung gekürzt (gezillmerte Deckungsrückstellung). Entsteht dadurch ein Negativbetrag, so ist er gesondert zu aktivieren.- b) In der Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie der Lebensversicherung sind Rentendeckungsrückstellungen zu bilanzieren, wenn die zu erbringende Versicherungsleistung in einer Rentenzahlung besteht.- c) Die zum Schluss des Geschäftsjahres berechnete und in die Bilanz einzustellende D. wird als Bilanz-Deckungsrückstellung bezeichnet.- d) Zur Sicherstellung der in der D. verkörperten Ansprüche ist ein gesondert verwaltetes Vermögen (⇡ Deckungsstock) zu bilden.- Vgl. auch ⇡ Deckungskapital.
Lexikon der Economics. 2013.